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Finanzlexikon: betrieb

betrieb

Der Begriff Betrieb (von betreiben) bezeichnet

1. in der Betriebswirtschaftslehre ein kaufmännisches, gewerbliches oder industrielles Unternehmen. Arbeiten Betriebe zu ihrem Eigenbedarf, spricht man von Haushalten. Erstellen sie Güter für fremdem Bedarf, handelt es sich um Unternehmen.
2. das Gebäude, die "Betriebsstätte" in der sich ein Betrieb befindet
3. das "Funktionieren". technische Einrichtungen können "in" oder "außer Betrieb" sein.
4. im weiteren Sinn Geschäftigkeit, Treiben, Lebhaftigkeit.
5. Für den Bereich des Arbeitsrechts existiert keine einheitliche gesetzliche Definition des Betriebsbegriffs. Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wird darunter verstanden: "die organisatorische Einheit innerhalb derer der Arbeitgeber alleine oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und immatriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen". Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Ein Betrieb kann aber (wenn ein einheitlicher Leitungsapparat existiert) aber auch von mehrerer Unternehmen geführt werden (= Gemeinschaftsbetrieb).

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